www.obertaufkirchen.de - Zur Startseite       www.obertaufkirchen.de

Bodendenkmäler - Fortschreibung der Denkmalliste - Benehmenserteilung durch die Gemeinden

3. Information Stand März 2010 (aus dem Mitteilungsblatt 1/2010

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege führt derzeit eine Nachqualifizierung der Denkmalliste für Bau- und Bodendenkmäler durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Gemeinde Obertaufkirchen in den nächsten Wochen aufgefordert werden, kurzfristig ihr Benehmen zur Festsetzung der verschiedenen Bau- und Bodendenkmäler zu erteilen. Die Gemeinde hat alle betroffenen Grundstückseigentümer in einer Informationsveranstaltung am 27. Januar 2010 über den derzeitigen Stand des Verfahrens informiert und die Einwände der Gemeinde gegen das Vorgehen des Landesamtes für Denkmalpflege dargelegt.
 
In welchen Bereichen der Gemeinde Bodendenkmäler, aber auch Baudenkmäler festgesetzt werden sollen, können Sie über das  Internetportal  des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege im "BayernViewer-denkmal" einsehen. Einen entsprechenden Link finden sie auch auf der Startseite der Gemeinde-Homepage unter www.obertaufkirchen.de. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden - wie angeführt - von der Gemeinde bereits schriftlich über die Nachqualifizierung der Denkmalliste informiert.
 
Die Gemeinde bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer nochmals, falls noch nicht geschehen, ihre Einwendungen gegen die Denkmalfestsetzung baldmöglichst schriftlich in der Gemeindeverwaltung einzureichen und dabei möglichst detailliert die Gründe gegen eine Denkmalfestsetzung darzulegen (insbesondere Lage und Zeitpunkt von Bau- und Grabungsarbeiten auf den betroffenen Grundstücksflächen). Für alle betroffenen Grundstückseigentümer stellt die Gemeinde Obertaufkirchen  hier ein Formblatt  zur Verfügung. Dieses können Sie verwenden, um Ihre Einwände gegen die Festsetzung als Bodendenkmal vorzubringen.
 
Die Gemeinde wird die Einwendungen im Rahmen des Benehmensverfahrens an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weiterleiten. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Gemeinde bei allen betroffenen Bodendenkmalflächen ihr Benehmen nicht herstellen wird.