Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gemäß Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig. Danach, ab dem 24. Geburtstag, ist er zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Bundespersonalausweis beantragt werden.
Nachdem die Kinderreispässe nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden, benötigen auch Kinder ab diesen Zeitpunkt einen Personalausweis oder Reisepass.
So erfolgt der Antrag auf Neuausstellung eines Personalausweises:
Der Antrag auf Neuausstellung ist nur durch persönliche Antragstellung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Obertaufkirchen möglich. Hierbei müssen sowohl ein evtl. schon ausgestellter Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild, Vor allem muss das Lichtbild aktuell sein. Dies bedeutet, dass es zuverlässig das aktuelle Bild der beantragenden Person zeigt. Die Fotomustertafel der Bundesdruckerei mit Erläuterungen zur Biometrietauglichkeit können Sie auch im Einwohnermeldeamt einsehen.
Falls der abgelaufene Personalausweis nicht in Obertaufkirchen ausgestellt wurde, ist zusätzlich noch eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Abstammungsurkunde) vorzulegen. Aussiedler werden gebeten, bitte die Einbürgerungsurkunde mitzubringen.
Wir empfehlen, bei neuzuziehenden Bürgerinnen und Bürgern, diese Unterlagen schon bei der Anmeldung mitzubringen und vorzulegen. Die Daten sind dann hier bekannt und bei der Ausstellung von Ausweispapieren eilt es sehr oft. Dann müssen nicht Anfragen gehalten und Unterlagen besorgt werden. Es geht flott und reibungslos.
Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises wird vom Einwohnermeldeamt Obertaufkirchen erstellt, ausgedruckt und nach Einfügen des Passbildes und Ihrer persönlichen Unterschrift elektronisch zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei nach Berlin weitergeleitet. Der fertige Personalausweis wird von der Bundesdruckerei an die Gemeinde Obertaufkirchen geschickt. Bei der Antragstellung erhalten Sie schon einen voraussichtlichen Termin zur Abholung. Sie können auch jederzeit unter der Telefon-Nummer. 08 082 / 93 03 11 nachfragen.
Den kurzfristig entschlossenen Reisenden kann die Gemeindeverwaltung in Ausnahmefällen, aber dann nur in Verbindung mit der Antragstellung für einen Bundespersonalausweis, auch einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Diese Ausweisausstellung ist ebenfalls gebührenpflichtig. Sie benötigen dazu ein Lichtbild. Ein vorläufiger Personalausweis ist bis zu 3 Monate gültig.
Was kostet der Personalausweis?
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt