Bürgerbüro online
Hier finden Sie die Online-Dienste sowie die wichtigsten behördlichen Formulare im PDF-Format der Gemeinde Obertaufkirchen. Wir können Ihnen rund um die Uhr eine Reihe von Dienstleistungen anbieten, die Sie interaktiv via Internet durchführen können. Die meisten bereit gestellten Formulare können am Computer ausfüllen werden. Die Dokumente brauchen Sie dann nur noch unterschreiben und per Post an die Gemeinde zu senden. Eine Übersendung per E-Mail ist hilfreich, ersetzt aber nicht das unterschriebene Formular. Weiter ist bei der Übersendung per E-Mail auf die mangelnde Datensicherheit gerade bei personenbezogenen Daten hinzuweisen.
Zur Bezahlung kostenpflichtiger Vorgänge stehen Ihnen folgende Verfahren zur Verfügung:
- Lastschrift - giropay - paydirekt
Information zu Windows 10
Meldeamt
An-/Ummeldungen
• Zuzug (Online)
• Umzug (Online)
• Anmeldung Nebenwohnung (Online)
• Abmeldung Nebenwohnung (Online)
• Statuswechsel (Online)
• Anmeldung (Formular)
• Abmeldung (Formular)
• Anmeldung mehrere Wohnungen/Andere Hauptwohnung (Formular)
• Wohnungsgeberbestätigung (Formular)
Auskünfte/Datenübermittlung
• Einfache Melderegisterauskunft (Online)
• Auskunftsperre (Online)
• Übermittlungssperre (Online)
• Antrag Übermittlungssperre (Formular)
Bescheinigungen
• Antrag Einfache Meldebescheinigung (Online)
• Antrag Erweiterte Meldebescheinigung (Online)
• Antrag einfaches Führungszeugnis (Online)
Standesamt
Antrag Personenstandsurkunden
• Geburtsurkunde
• Eheurkunde
• Lebenspartnerschaftsurkunde
• Sterbeurkunde
Personalausweis- und Passwesen
• Statusabfrage Personalausweis/Reisepaß (Online)
• Reisedokumente für Kinder (Online)
• Verlusterklärung eines Dokumentes (Online)
• Zustimmungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Formular)
Gewerbeamt
• Gewerbeanmeldung -online- hierzu Tätigkeitsangaben
• Gewerbeanmeldung (Formular)
• Gewerbeabmeldung (Formular)
• Gewerbeummeldung (Formular)
• Antrag Gewerbezentralregister (Online)
• Antrag auf Gewerbeauskunft (Online)
Soziales
• Schwerbehindertenparkausweis (Online)
Fundbüro
• Fundsachen (Online)
• Fundsachen (Online) Hier können Sie nach verlorenen Gegenständen
suchen, die ggf. in unserem oder Fundbüros
in der Umgebung abgegeben worden sind.
Finanzverwaltung
• Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer (Online)
• Abmeldung eines Hundes zur Hundesteuer (Online)
• Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer (50.89 kB) (Formular)
• Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer (37.43 kB) (Formular)
• Antrag Sepa-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) (Online)
• Sepa-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) (73.5 kB) (Formular)
Schulwesen
• Gastschulantrag (Formular)
Bauverwaltung
• Bauantragsformulare online (Online)
• Kaufanwaerterfragebogen (59.59 kB) (Formular)
Verkehr
• Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen (Formular)
Weitere Links zu Formularen:
• Formulare des Landratsamtes Mühldorf a.Inn (Formulare)
• Zentrum Bayern Familie und Soziales (Formulare)
• Formular-Center Bundesfinanzverwaltung (Formulare)
Allgemeine Hinweise zu Ausweisen und Pässen
Warum ? - Ausweispflicht!
Deutsche Staatsangehörige (im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Melderechts der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. der Polizei) vorlegen. Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können benötigen keinen Personalausweis. Sie können jedoch einen Reisepass und einen Personalausweis beantragen und besitzen. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und geahndet werden.
Neuer Personalausweis
Warum ein Personalausweis?
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, gemäß Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig. Danach, ab dem 24. Geburtstag, ist er zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Bundespersonalausweis beantragt werden. Nachdem die Kinderreisepässe nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden, benötigen auch Kinder ab diesen Zeitpunkt einen Personalausweis oder Reisepass.
Reisepass und vorläufiger Reisepass
Reisepass
Warum ein Reisepass?
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland, Ihrem Reisebüro oder der Botschaft des jeweiligen Landes. Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre und ab dem 24. Geburtstag zehn Jahre gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Kinderreisepass
Kinderreisepass
Warum ein Kinderreisepass?
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Grenzübertritte einen Kinderreisepass. Dieser wird bei Beantragung vom Passamt ausgestellt.
Wichtiger Hinweis:
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich. In einigen Ländern, besonders in den USA und Südostasien wird der Kinderreisepass nicht akzeptiert. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Botschaft oder über die Länderinformationen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland. Erkundigen Sie sich bitte auf jeden Fall rechtzeitig. An der Grenze ist es sonst zu spät.
Ausweis-Zustimmung
Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses (unter 18) oder Personalausweis (unter 16) ist grundsätzlich die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.
Antragsteller sind die Eltern, die beide ihre Personalausweise oder Reisepässe zur Antragstellung vorlegen müssen.
Eine eventuelle Zustimmungserklaerung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Nähere Informationen über eine Online-Beantragung erhalten Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter nachfolgender pdf-Datei Anleitung
Der Bauhof der Gemeinde und seine Aufgaben
Unser Bauhof
Straßenunterhalt, Winterdienst u.a. für das Gebiet der Gemeinde Obertaufkirchen
Der Bauhof Obertaufkirchen ist eine Einrichtung der Gemeinde Obertaufkirchen. Die Anschrift des Bauhofes lautet:
Bauhof Obertaufkirchen
Kirchstr. 2
84419 Obertaufkirchen
Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaft
Abfallbeseitigung ist Angelegenheit des Landkreises Mühldorf am Inn. In Teilbereichen unterstützt die Gemeinde Obertaufkirchen den Landkreis.
Zu allen Fragen der Abfallwirtschaft geben im Landratsamt die Abfallberater Auskunft unter Tel. 08631/699744, Fax 08631/699781, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Das Team der Abfallwirtschaft steht während der Geschäftszeiten zu Ihrer Verfügung:
Montag - Donnerstag von 8-12 Uhr und 13-16 Uhr, Freitag von 8-13 Uhr.
Hier erreichen Sie die aktuellen Abfallinformationen des Landratsamtes Mühldorf online.
Stoffliche Wiederverwertung
Stoffliche Wiederverwertung
Der Wertstoffhof der Gemeinde Obertaufkirchen ist seit Januar 2007 geschlossen. In Obertaufkirchen gibt es noch eine zeitweise Grüngutentsorgung und Wertstoffinseln . Alle anderen Funktionen hat der
Wertstoffhof in Schwindegg
übernommen. Er befindet sich in:
84419 Schwindegg
Wehrstraße 15
Nähe Bauhof (Zufahrt über die Umgehungsstraße) und ist geöffnet:
Grüngut
Grüngut
Der ehemalige Wertstoffhof in Obertaufkirchen dient neben Schwindegg in der Zeit von April bis November, jeweils samstags von 15.00 bis 17.00 als Grüngutsammelstelle in Obertaufkirchen. Hier kann Grüngut in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Außerhalb dieser Zeiten und bei größeren Mengen entsorgen Sie bitte Grüngut in Schwindegg. Dort können Sie Grüngut ebenerdig entsorgen.
Bauschuttgrube Frauenornau
Bauschuttgrube Frauenornau
- ab sofort keine Einlieferungen mehr möglich -
Das Fassungsvermögen der gemeindlichen Bauschuttgrube in Frauenornau ist ausgeschöpft. Ab sofort können daher leider keine Einlieferungen an Bauschutt und Bodenaushub mehr angenommen werden.
Dafür kann ab sofort Bodenaushub und unbelasteter Bauschutt in die Kiesgrube der Firma Mailhammer in Frauenornau eingeliefert werden. Anlieferer melden sich bitte bei der Firma Mailhammer, Mesmering 28, 84419 Obertaufkirchen, persönlich oder 08082/22690 telefonisch an.
Giftmobil Info für alle Orte im Landkreis
Problemmüllbeseitigung
Bringen Sie Ihre Problemabfälle zum Problemmüll-Mobil.
Standort: Parkplatz am Sportplatz in Obertaufkirchen
Sperrmüllabfuhr 2021
Die Sperrmüll-Entsorgungstermine für das gesamte Jahr 2021 sind wie folgt festgelegt:
Abfuhrtermine | Annahmeschluss Mühldorf a. Inn, Färberstraße 1 |
|
27./ 28./ 29. Januar | 08. Januar | |
24./ 25./ 26. Februar | 05. Februar | |
17./ 18./ 19. März | 26. Februar | |
21./ 22./ 23. April |
01. April | |
19./ 20./ 21. Mai | 30. April | |
23./ 24./ 25. Juni | 04. Juni | |
21./ 22./ 23. Juli | 02. Juli | |
25./ 26./ 27. August | 06. August | |
22./ 23./ 24. September | 03. September | |
27./ 28./ 29. Oktober | 08. Oktober | |
24./ 25./ 26. November | 05. November | |
15./ 16./ 17. Dezember | 26. November |
Die Sperrmüllschecks müssen 15 Tage vor dem jeweiligen Termin im Landratsamt Mühldorf (Abfallwirtschaft) eingegangen sein, sonst gehen diese in die folgende Sammeltour.
Strassenreinigungsverordnung
Strassenreinigungsverordnung
Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Obertaufkirchen
Seit März 2011 ist die neue "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Obertaufkirchen" in Kraft. Sie ersetzt die alte Verordnung vom 14.03.1991, deren Geltungsdauer nach 20 Jahren automatisch ablief. Der Neuerlass der Verordnung war auch aufgrund eines Grundsatzurteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 04.04.2007 notwendig geworden. Die neue Verordnung entspricht weitgehend dem Muster des Bayerischen Gemeindetages.
Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Obertaufkirchen folgende Abstandsflächensatzung.
Satzung erstellt am 27.01.2021
Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung
Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Obertaufkirchen folgende Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung. (Stellplatzsatzung)
Satzung erstellt am 15. Februar 2018. Stellplatzsatzung Obertaufkirchen (80.48 kB)
Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und gemeindlichen öffentlichen Flächen
Die Gemeinde Obertaufkirchen erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (BayRS 2020-1-1-I) folgende Satzung:
Satzung mit Lageplänen vom 18.07.2012 Satzung Oeffentliche Plaetze (1.85 MB)
Lageplan Schule Turnhalle (415.34 kB)
Lageplan Kindergarten und Verwaltung (397.51 kB)
Ehrenordnung der Gemeinde Obertaufkirchen
Ehrenordnung
der Gemeinde Obertaufkirchen vom 12. Oktober 2011
Weitere Beiträge...
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
- Satzung für die öffentliche Enwässerungseinrichtung der Gemeinde Obertaufkirchen (Entwässerungssatzung -EWS-)
- Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Obertaufkirchen
- Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
- Wahlergebnis Kommunalwahl 2020
- Wahlergebnis Kommunalwahl 2014
- Wahlergebnis Bundestagswahl 2017
- Wahlergebnis Landtagswahl 2018
- Wahlergebnis Europawahl 2019 Obertaufkirchen