Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und gemeindlichen öffentlichen Flächen
Die Gemeinde Obertaufkirchen erlässt aufgrund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (BayRS 2020-1-1-I) folgende Satzung:
Satzung mit Lageplänen vom 18.07.2012 Satzung Oeffentliche Plaetze (1.85 MB)
Lageplan Schule Turnhalle (415.34 kB)
Lageplan Kindergarten und Verwaltung (397.51 kB)