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Ehrenamt-Versicherung


 

Seit 1. April 2007 hat der Freistaat Bayern eine Ehrenamt-Versicherung abgeschlossen.

Das Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat diese neue Versicherung auf den Weg gebracht, die Bayerische Ehrenamtsversicherung.
 
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich/freiwillig Engagierte in Bayern Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Sie drücken so ihren Wunsch nach Mitgestaltung ihres gesellschaftlichen Umfeldes aus, wollen Benachteiligten und Bedürftigen helfen oder gemeinsam mit anderen eigene Interessen befördern. Was auch immer die Beweggründe im einzelnen sein mögen: Freiwilliges Engagement hilft uns allen.
 
Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit freiwilliger Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Bayerische Staatsregierung hat daher die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Bayern weiter verbessert:
 
Zum 1. April 2007 sind mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung ein Sammel- Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in Kraft getreten. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
 
Die von der Staatsregierung mit der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen Initiativen, Gruppen und Projekten. Wer sich beispielsweise in öffentlichen Ehrenämtern engagiert, in der Kirche und Wohlfahrtspflege oder im Sport, ist meistens schon durch den Träger versichert.
 
Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung setzt die Staatsregierung ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung - und der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft. Engagieren Sie sich im Ehrenamt, nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die sich dazu in unserem Land bieten. Mischen Sie sich ein und machen Sie mit!
 
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zur Versicherung und den Versicherungsleistungen. Die Versicherungskammer Bayern gibt darüber hinaus Auskünfte zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte unter der zentralen Hotline
 
Zentrale Hotline zur Ehrenamts-Versicherung in München 089 - 2160 3777
 
 
Haftpflichtversicherung
 
Wer ist versichert?
 
Versichert sind ehrenamtlich / freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z.B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen). Die ehrenamtliche / freiwillige Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. sind also weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
 
Wer ist nicht versichert?
 
Die Organisation / Gemeinschaft, für die diese Tätigkeit erbracht wird; Betreute, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen, Besucher usw., die nicht ehrenamtlich / freiwillig engagiert sind; Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko anderweitig abgesichert ist.
 
Schadensbeispiele

Versicherte Leistungen Der gebotene Versicherungsschutz ist nachrangig, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung geht im Schadensfall der Bayerischen Ehrenamtsversicherung vor.
 
 
Unfallversicherung
 
Wer ist versichert?
 
Die gleiche Personengruppe, wie bei der Haftpflichtversicherung. Jedoch besteht im Bereich der Unfallversicherung ein Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich / freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen. Das Wegerisiko ist mitversichert.
 
Wer ist nicht versichert?
 
Schadensbeispiele Versicherte Leistungen
Der Unfallversicherungsschutz ist nachrangig, eine anderweitig bestehende Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfall der Bayerischen Ehrenamtsversicherung vor. Das Wegerisiko ist mitversichert.
 
Die Versicherungskammer Bayern ist für die "Bayerische Ehrenamtsversicherung" Partner der Bayerischen Staatsregierung.
 
Sie bietet ehrenamtlich Tätigen Versicherungsschutz gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken und unterstützt sie damit aktiv in ihrem gesellschaftlichen Engagement.
 
Im Internet finden Sie zum Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) hier umfassende Informationen

Speziell unter diesem Link finden Sie die
Wenn Sie dieses Thema betrifft oder interessiert und noch Antworten gesucht werden dann kann die Seite mit den "faq" sehr hilfreich sein. Hier werden auch Fragen zur Versicherung ehrenamtlich Tätiger in weiteren Bereichen angeschnitten.
 
Erklärung des Begriffes "faq"
Im Internet werden sehr viele Begriffe verwendet, die nicht so allgemein bekannt sind. Für eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zu einem Thema hat sich der englische Begriff "Frequently Asked Questions" kurz "faq" eingebürgert. Er wird inzwischen international verwendet.