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Vollzug der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV);


Ausgabe von Katasterauszügen zur Bauvorlage durch die Gemeinde Obertaufkirchen

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Anpassung der Bauvorlagenverordnung durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, ermöglicht den Gemeinden die Nutzung des Dienstes "Katasterauszug online zur Bauvorlage". Über diese Anwendung können Bauwerber die für die Bauplanung benötigten aktuellen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster direkt von den Gemeinden beziehen.
 
Die Gemeinde Obertaufkirchen hat die Voraussetzungen zur Nutzung dieses Dienstes geschaffen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Mühldorf a. Inn geschlossen. Dies bedeutet, dass ab sofort auch in der Gemeinde Obertaufkirchen dieser Service zur Verfügung steht.
 
Bauherren und Grundstückseigentümer können amtliche Lagepläne in der Gemeindeverwaltung zu einer Gebühr in Höhe von € 30,00 erwerben. Der Weg zum Vermessungsamt in Mühldorf a. Inn entfällt somit.
 
Die Gemeinde Obertaufkirchen hat die Planer unseres Bereiches angeschrieben und gebeten diesen Service der Gemeinde Obertaufkirchen anzunehmen und die entsprechenden Informationen an die Bauherren und Grundstückseigentümer weiterzugeben. Zugleich geht diese Information an alle Gemeindebürger. Sie können sich auch selbst einen Katasterauszug bei der Gemeinde anfertigen lassen.