Vorl. Protokoll der Gemeinderatsitzung 1/2012
vom 11. Januar 2012
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung
am: Mittwoch, 11. 01. 2012, um 19.30 Uhr
im: Sitzungssaal, Gemeindehaus in Obertaufkirchen
Die 14 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Franz Ehgartner (Vorsitzender)
Schriftführer: VOI Landgraf
Gemeinderäte:
- Folger, Renate
- Hanslmaier, Martin
- Jungwirth, Erich
- Kirschner, Martin (ab TOP 11)
- Lentner, Andreas
- Maier, Rudolf
- Mailhammer, Helmut
- Sax Siegfried
- Schwarzenböck, Johann
- Stimmer, Ulrich
- Thalmeier, Georg
- Wieser, Georg
- Wimmer Michael
- Zeug, Erwin
A. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss:
Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis.
AE: 14:0
2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.12.2011 (öffentl. Teil)
Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift wird wie vorgelegt genehmigt.
AE: 14:0
3. Behandlung von Bauanträgen
a) Bauantrag der Firma Rudolf Vogel KG, Thalham 3, 84419 Obertaufkirchen, auf Errichtung eines Löschteichs mit Technikhäuschen auf dem Anwesen Thalham 5
Vortrag:
Die Fa. Rudolf Vogel KG stellt Bauantrag auf Errichtung eines Löschteichs mit Technikhäuschen auf dem Anwesen Thalham 5, FlNr. 328/0, Gemarkung Obertaufkirchen. Der Löschteich dient dem Brandschutz. Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates Obertaufkirchen vom 14.09.2011 behandelt. Auf das dortige Protokoll wird verwiesen.
Zur Sicherung der Zufahrt zum Löschteich wurde eine Vereinbarung mit der Fa. Rudolf Vogel KG abgeschlossen, welche der Freiwilligen Feuerwehr Obertaufkirchen die jederzeitige Benutzbarkeit sowie die Entnahme von Löschwasser zusichert. Beim Bau der Zufahrt ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit für Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet ist.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen. Die Zufahrt sowie die Benutzung und Entnahme von Löschwasser wurde durch Vereinbarung vom 19./21.09.2011 für die Freiwillige Feuerwehr Obertaufkirchen gesichert. Beim Bau der Löschteich-Zufahrt ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit für Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet ist.
AE: 14:0
b) Bauantrag von Herrn Christian Strasser, Hauptstraße 9, Oberornau, auf Neubau
eines Betriebsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 1236/T (Stift), Gemarkung Ober-
ornau
Vortrag:
Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 13.07.2011 behandelt. Zum damaligen Zeitpunkt lagen nur Planzeichnungen vor. Der Bauherr legt nunmehr einen vollständigen Antrag auf Neubau eines Betriebsgebäudes für das in Stift gelegene Grundstück FlNr. 1236/T, Gemarkung Oberornau, vor. Die Wasserversorgung hat zentral über den Anschluss an die Gatterberg-Gruppe zu erfolgen. Das Abwasser ist über eine Kleinkläranlage mit Nachreinigung zu behandeln. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich über die "Außenbereichssatzung für den Ortsteil Stift".
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn abgestimmt.
Einer erforderlich gewordenen Abstandsflächenübernahme an der Ostgrenze des Grundstücks wurde durch den Nachbarn zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt zu diesem Bauantrag sein Einvernehmen.
AE: 14:0
4. Vorabinformation zur Jahresrechnung 2011 und zum Haushalt 2012
Vortrag:
Als Vorinformation zur finanziellen Lage der Gemeinde informierte Bürgermeister Franz Ehgartner die Gemeinderäte über die wichtigsten Daten aus der Jahresrechnung 2011. Eine Darstellung zur Entwicklung der Schulden und Rücklagen wurde den Gemeinderäten verteilt.
Es ergaben sich folgende Abschlussdaten:
|
Laut Jahresrechnung |
geplant |
Zuführung zum Vermögenshaushalt vom Verwaltungshaushalt: |
98.528,26 EUR |
165.700,00 EUR |
Zuführung vom Vermögenshaushalt an Verwaltungshaushalt: |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
| Rücklagenzuführung Allgemeine Rücklage |
0,00 EUR |
0,00 EUR |
| Rücklagenentnahme Allgemeine Rücklage |
353.959,15 EUR |
715.000,00 EUR |
| Darlehensaufnahme |
460.000,00 EUR |
860.000,00 EUR |
Nachdem die im Haushalt 2011 für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen bei Haushaltsstelle (HHSt.) 8810.9320 und für den Neubau der Brücke Murnau bei HHSt. 6300.9551 Haushaltsmittel nur teilweise verausgabt wurden, erscheint es sinnvoll, die entstandenen Haushaltsausgabereste wie folgt auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen:
HHSt. 8810.9320: 154.000 EUR
HHSt. 6300.9551: 158.000 EUR
Ebenso wurde die Kreditermächtigung für das HH-Jahr 2011 von 860.000 EUR nur mit 400.000 EUR in Anspruch genommen. Damit die restlich verbleibende Kreditermächtigung auf das Haushaltsjahr 2012 übernommen werden kann, wurde ein Haushaltseinnahmerest von 460.000 EUR gebildet.
Weiterhin zeigte Bürgermeister Ehgartner die Entwicklung des Unterabschnittes 9000 des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsjahr 2012 auf, zu der er eine Tischvorlage verteilte.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die vorläufigen Abschlussdaten zur Jahresrechnung 2011 sowie die Entwicklung des Unterabschnitts 9000 des Verwaltungshaushalts zur Kenntnis und genehmigt die Bildung der im Vortrag genannten Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste.
AE: 14:0
5. Genehmigung der Kooperationsverträge zwischen der Gemeinde und der Telekom Deutschland GmbH zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Ortsteilen
- Steinkirchen, Frauenornau, Mitterrimbach und weitere (Los 1);
- Strass mit Gewerbegebiet und Bürgermeister-Bauer-Straße, Mimmelheim, Deutenheim, Stierberg, Annabrunn und weitere (Los 2)
Nach dem Mitte 2011 erfolgten Ausbau der Breitbandversorgung im Ortsteil Oberornau war die Gemeinde bestrebt, auch in den weiteren bisher unterversorgten Ortsteilen im Gemeindegebiet eine zeitgemäße DSL-Versorgung zu realisieren. Die Gemeinde führte deshalb in den Monaten November und Dezember 2011 – kurz vor dem Auslaufen des Bayerischen Breitbandförderprogramms – ein weiteres Auswahl- und Markterkundungsverfahren zum Ausbau der Breitbandversorgung in den Ortsteilen
* Steinkirchen, Frauenornau, Mitterrimbach und weitere (Los 1);
* Strass mit Gewerbegebiet und Bürgermeister-Bauer-Straße, Mimmelheim, Deutenheim, Stierberg, Annabrunn und weitere (Los 2)
durch.
In seiner Sitzung vom 14.12.2011 beschloss der Gemeinderat, auf der Grundlage zweier Angebote der Telekom Deutschland GmbH vom 28.11.2011 bei der Regierung von Oberbayern einen Förderantrag zum Breitbandausbau in den oben aufgeführten Ortsteilen gemäß der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten" zu stellen. Die Regierung von Oberbayern bewilligte der Gemeinde mit Bescheid vom 27.12.2011 für die beiden Erschließungsmaßnahmen eine Zuwendung in Höhe von 38.212 Euro. Zusammen mit der bereits erhaltenen Zuwendung für den Breitbandausbau in Oberornau von 61.788 Euro schöpft die Gemeinde damit den Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro je Gemeinde aus.
Mit E-Mail vom 04.01.2012 übersandte die Telekom Deutschland GmbH der Gemeinde die Entwürfe der Kooperationsvereinbarungen für den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet (Entwurfsfassung jeweils vom 03.01.2012). Eine Kopie der Entwürfe wurde den Gemeinderäten vorab per E-Mail zugeleitet.
Die beiden Kooperationsvereinbarungen beinhalten
* zu LOS 1 die Anbindung der Kabelverzweiger KVZ 23 bei Mitterrimbach und KVZ 24 bei Steinkirchen an das Glasfaserkabel "Schwindegg – Oberornau" sowie deren Aufrüstung mit DSL-Outdoortechnik.
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 6 MBit/s möglich:
Steinkirchen, Frauenornau, Mitterrimbach, Rimbachau, Oberrimbach, Weitermühle, Reuth, Distlberg, Höllhof, Neuhausen;
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 2 MBit/s möglich:
Reinthal, Hirschstätt, Lacken, Mais, Niederham, Breitenau, Niedermühle.
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 1-2 MBit/s (ADSL) möglich:
Unteröd, Oberöd, Stift.
* zu LOS 2 die Anbindung des Kabelverzweigers KVZ 22 bei Strass an das Glasfaserkabel in Frauenornau sowie die Aufrüstung des Kabelverzweigers KVZ 22 mit DSL-Outdoortechnik.
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 6 MBit/s möglich:
Straß mit Gewerbegebiet und Baugebiet Bürgermeister-Bauer-Straße, Mimmelheim, Deutenheim, Ebering, Wendenheim (Gde. Rattenkirchen: Peißing).
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 2 MBit/s möglich:
Stierberg, Winharting, Öd, Forsthub, Weiher, Aign (Gde. Rattenkirchen: Kagn, Lanzmühl, Thann, Murnau)
Für folgende Ortsteile wären laut Darstellung der Telekom Deutschland GmbH durch den Ausbau Bandbreiten von min. 1-2 MBit/s (ADSL) möglich:
Annabrunn, Kirchkagen, Hohenpoint, Paunzenhofen, Schwarzenbach.
Entfernungsabhängig sind im Umkreis der Kabelverzweiger durch den Einsatz der modernen VDSL-Technik - bei voraussichtlich knapp der Hälfte der neu erschlossenen Haushalte - auch DSL-Verbindungen mit bis zu 50 MBit/s im Download möglich. Mit der VDSL-Technik stehen diesen Haushalten die modernen "Entertain"-Angebote der Telekom – ein superschneller Internetzugang mit bis zu 50 MBit/s sowie das interaktive, hochauflösende Fernsehen - offen.
Mit Blick auf die Anbindung verschiedener Ortsteile der Gemeinde Rattenkirchen hatte sich Bürgermeister Franz Ehgartner mit der Frage einer angemessenen finanziellen Beteiligung an die Gemeinde Rattenkirchen gewandt. Der dortige Gemeinderat lehnte eine solche geringe finanzielle Beteiligung ab, weil er dem Ausbau der DSL-Versorgung in den begünstigten Ortsteilen keine nennenswerte Bedeutung beimisst.
Gemeinderat Rudolf Maier erkundigte sich, inwieweit es sinnvoll wäre, einen zusätzlichen Outdoor-DSLAM im Ortsteil Stierberg zu installieren. Seiner Einschätzung nach könnten dadurch die südlich von Stierberg gelegenen Ortsteile Stockweb und Rundum, welche von dem derzeit geplanten Ausbau aufgrund der Kabellänge nicht mehr profitieren, ebenfalls mit einem leistungsfähigen DSL erschlossen werden. Bürgermeister Ehgartner verwies darauf, dass das Angebot der Telekom nicht die Errichtung eines Outdoor-DSLAMs in Stierberg beinhalte. Angesichts der bisherigen Gespräche sei mit Blick auf die hohen Investitions- und Unterhaltskosten eines zusätzlichen Outdoor-DSLAM mit Glasfaserzuführung nach Stierberg davon auszugehen, dass die Telekom diese Lösung nicht umsetzen werde. Bürgermeister Ehgartner sicherte jedoch zu, zu dem Vorschlag nochmals ein Gespräch mit der Telekom zu führen.
Mit den Kooperationsvereinbarungen verpflichtet sich die Telekom, den Breitbandausbau binnen 18 Monaten herzustellen. Die Gemeinde erklärt dazu sich bereit, für die beiden Maßnahmen eine Wirtschaftlichkeitslücke der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 100.200 Euro zu übernehmen. Zusätzlich unterstützt die Gemeinde den Breitbandausbau dadurch, dass sie als Eigenleistung zwischen den Kabelverzweigern in Frauenornau und Straß auf einer Trasse von knapp 2,5 km ein von der Telekom bereitgestelltes Leerrohr verlegt, in welches die Telekom anschließend ihre Glasfaserkabel einzieht. Durch diese Eigenleistung der Gemeinde kann eine spürbare Kostenreduzierung gegenüber der Durchführung der Grabungsarbeiten durch die Telekom erzielt werden. Die Gemeinde erhält zu den ihr entstehenden Aufwendungen den o.g. Zuschuss von 38.212 Euro aus der Breitbandförderung des Freistaats Bayern.
Mit dem Anschluss von rund 340 Haushalten an das moderne Glasfasernetz stellt die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern eine hochwertige und vor allem langfristig zukunftsfähige Breitbandversorgung zur Verfügung. Bürgermeister und Gemeinderat sehen in der Anbindung nahezu aller Ortsteile der flächenmäßig fünftgrößten Gemeinde im Landkreis Mühldorf a. Inn an das kabelgebundene Breitbandnetz eine Investition in die Zukunft der Gemeinde, von der Gewerbe, Landwirtschaft und Privathaushalte in gleicher Weise profitieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Entwürfe der Kooperationsvereinbarungen zwischen der Gemeinde Obertaufkirchen und der Telekom Deutschland GmbH zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Ortsteilen
- Steinkirchen, Frauenornau, Mitterrimbach und weitere (Los 1);
- Strass mit Gewerbegebiet und Bürgermeister-Bauer-Straße, Mimmelheim, Deutenheim, Stierberg, Annabrunn und weitere (Los 2).
AE: 14:0
6. Vollzug des BauGB;
4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Rast – Teil IV" (für Bauparzelle 2,
An der Rast 17);
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vortrag:
Bereits in seiner Sitzung vom 23.11.2011 stimmte der Gemeinderat dem Verkauf der im Baugebiet "An der Rast - Teil IV" gelegenen Parzelle 2 zu. Auf das dortige Protokoll wird verwiesen. Der Käufer beabsichtigt, das Baugrundstück mit einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Wohneinheiten zu bebauen. Nach Ziffer 4.7 - Stellplatzschüssel - der Bebauungsplanfestsetzungen sind für die drei Wohneinheiten fünf Stellplätze auf dem Grundstück zu schaffen. Da die derzeit gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch die Errichtung einer Gemeinschaftsgarage für die Parzellen 1 und 2 vorsehen, ist eine Neuordnung der Stellplatzsituation auf den beiden Bauparzellen erforderlich.
Um die vom Käufer gewünschte Bebauung auf Parzelle 2 zu ermöglichen, werden im Rahmen der Stellplatzneuordnung die Grundstücksgröße, die Höhenfestsetzungen von Garagen und Wohnhaus sowie die geänderte Zufahrtssituation neu geregelt. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Rast - Teil IV" sollen hierfür die Rechtsgrundlage sowie die städtebauliche Ordnung geschaffen werden. Herr Architekt Schwarzenböck leitete der Gemeinde hierzu einen Entwurf der Bebauungsplanänderung mit dem Stand 11.01.2012 zu.
Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Änderungen vor:
- Ziff. 2.2 Festsetzung max. Baukörpergrößen entfällt
- Ziff. 29.1.2 geänderte Höhenfestsetzung für Parz. 2
471,80 NN Wohnhaus
470,20 NN Garage Ostgrenze
470,00 NN Garage Westgrenze
- Ziff. 29.3.2 Für das Wohngebäude ist ein Walmdach zulässig
- Ziff. 29.3.3 Dachneigung mind. 18 Grad
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Gemeinderat billigt den Änderungsentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Rast - Teil IV" vom 11.01.2012 und beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Rast - Teil IV". Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Änderung umfasst die im Änderungsentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes "An der Rast - Teil IV" aufgeführten Punkte. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
AE: 13:0
Gemeinderat Erwin Zeug nahm gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.
7. Informationen und Bekanntgaben;
B. Nichtöffentliche Sitzung
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Vorläufiges Protokoll 11. Januar 2012