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Anzeige des Sterbefalls

Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.

Leistungen

  • Sterbefall; Anzeige
  • Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
  • Todesbescheinigung; Weitergabe
  • Sterbeurkunde; Beantragung
  • Bestattung; Anmeldung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

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