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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
Gemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen

  • +49 8082 9303-50
  • Montag 07:30 - 12:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 18:30
    Freitag 07:30 - 12:00

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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