Infoveranstaltung zur neuen Grundsteuer am 11. Juli 2022, 19.00 Uhr, in der Schulaula
Da die Neuregelung der Grundsteuer viele Fragen aufwirft, bietet die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Mühldorf a. Inn am Montag, 11. Juli 2022, 19.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule an. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 8. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung bei Frau Empl, Tel. 08082/9303-0, oder per E-Mail: gemeinde@obertaufkirchen.de.
Das Bundesverfassungsgericht hat die geltenden bundesgesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Aus diesem Grund hat der Bayerische Landtag zur Neuregelung der Grundsteuer im November 2021 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Grundsteuerberechnung in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird dann nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Daher sind alle Grundstücks- und Wohnungseigentümer aufgefordert, zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit von 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich ist, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in ihrem Finanzamt oder in der Gemeindeverwaltung.
Da die Neuregelung der Grundsteuer viele Fragen aufwirft, bietet die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Mühldorf a. Inn am Montag, 11. Juli 2022, 19.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung in der Aula der Grundschule an.
Das Finanzamt wird alle Änderungen und Voraussetzungen erläutern, daneben besteht auch Gelegenheit, allgemeine Fragen zu dem Thema zu stellen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis 8. Juli 2022 in der Gemeindeverwaltung bei Frau Empl, Tel. 08082/9303-0, oder per E-Mail: gemeinde@obertaufkirchen.de.