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Internetwahlschein

    Elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Wahlscheinanträge werden von der Gemeinde nur bis zum Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr entgegegenommen.

    In der Zeit vom Montag, 28.08.2023 bis einschließlich Sonntag, 01.10.2023, 23.00 Uhr ist die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen (Internetwahlschein) möglich.

    Nach Ablauf dieser Frist ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch persönlich bzw. schriftlich möglich. Wir empfehlen ab dem 01.10.2023, 23.00 Uhr, die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen, da nicht sichergestellt ist, ob die postalische Zustellung rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgt.

    Zur elektronischen Antragstellung klicken Sie auf Elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen.

    Hier finden Sie die aktuelle Sonderausgabe des Oberbayerischen Amtsblatt mit einem Hinweis auf die Bekanntmachung bzgl. der Berichtigung der Stimmzettel für die Bezirkswahl.

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