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Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung
Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 11.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Gemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen