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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00
Kommunale Selbstverwaltung; Informationen
Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 29.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Obertaufkirchen
Gemeinde Obertaufkirchen