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Montag 07:30 - 12:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 18:30
Freitag 07:30 - 12:00
Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Gemeinde Obertaufkirchen
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